Kroatien

Allgemeine Länderinformationen

Offizieller Name des Staates

Republik Kroatien.

Area

56.542 qkm.

Population

4.089.400 (UNO Schätzung 2020).

PopulationDensity

79 pro qkm.

Hauptstadt

Zagreb.

Geographie

Kroatien grenzt im Norden an Ungarn und Slowenien, im Osten an Serbien und an Bosnien-Herzegowina, im Westen ans Mittelmeer und im Süden an Montenegro. Es besitzt einen langen, sich nach Süden hin verengenden Küstenstreifen an der Adria mit den Häfen Rijeka, Pula, Zadar, Sibenik, Split und Dubrovnik und ein größeres Gebiet im Inland, das sich von Zagreb in östlicher Richtung bis an die durch die Donau gebildete Grenze zu Serbien erstreckt. Kroatien bietet vielfältige Landschaften wie die flache Ebene an der ungarischen Grenze, die Berge mit Hochebenen an der Adriaküste und die fruchtbaren Gebiete zwischen den Flüssen Dau, Donau und Save. Der höchste Berg des Landes ist der Dinara mit 1831 m.

Regierung

Republik seit 1991. Verfassung von 1990, letzte Änderung 2010. Einkammerparlament: Repräsentantenhaus (Sabor) mit 151 Mitgliedern. Kroatien wurde 1996 in den Europarat aufgenommen. Seit 1997 hat Kroatien wieder die Souveränität über Ostslawonien und der 1995 aufgelösten Republik Serbische Krajina. Unabhängig seit 1991 (von Jugoslawien). Kroatien ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Zoran Milanović, seit Februar 2020.

Regierungschef

Andrej Plenkovic, seit Oktober 2016.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Regierungschef

Andrej Plenkovic, seit Oktober 2016.

Overview

Mit einer 1.778 km langen Küste, mehr als 1.000 Inseln (von denen 47 bewohnt sind) und einem milden Mittelmeerklima hat sich Kroatien zu einem der gefragtesten Reiseziele Europas entwickelt.

Aber Kroatien hat nicht nur Wasser und Sonne zu bieten, sondern auch wunderschöne historische Städte wie Dubrovnik, Split und Trogir, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Daneben sind auch die eleganten venezianischen Städte Hvar und Korčula in Dalmatien, die großen Hotels im Wiener Secessionsstil von Opatija in Kvarner sowie die goldenen byzantinischen Mosaike der Euphrasius-Basilika in Poreč, Istrien, von Interesse.

Eine leckere Küche aus frischen Meeresfrüchten vervollkommnet die perfekte Urlaubsdestination.

Kroatien ist auch für Abenteuerurlauber stark im Kommen. Die schroffen Bergketten des Nördlichen Velebit Nationalparks sind ideal zum Wandern und Klettern und das Cetina-Tal zum Wildwasser-Rafting geeignet. Die Adriaküste bietet beste Voraussetzungen für das Segeln, Tauchen und Kajakfahren.

 

Vorwahl

+385

Fläche(qkm)

56542

Bevölkerung

4089400

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

79

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Reiseinformationen

Anreise mit dem Flugzeug

Kroatiens nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) bietet mehrmals wöchentlich Flugdienste von zahlreichen europäischen Städten, darunter Berlin,  Frankfurt/M., Hamburg, München, Wien und Zürich nach Kroatien an.

Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Austrian Airlines (OS) und British Airways (BA) fliegen ebenfalls regelmäßig Zagreb, Split und Dubrovnik an. Eurowings (EW) fliegt u.a. auch ab Hannover nach Pula.

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt a.M. und Easyjet (U2) fliegt ab Berlin und ab Basel nach Zadar.

Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Split.

Flugzeiten

Frankfurt - Zagreb: 1 Std. 20 Min.; Berlin - Zagreb: 1 Std. 35 Min. (ab 2 Std. 45 Min. mit Zwischenlandung); Wien - Zagreb: 50 Min.; Zürich - Zagreb: 1 Std. 20 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Kroatien verfügt über ein sehr gutes, schnell expandierendes Autobahnnetz. Die Autobahn 2 ist zwischen Ljubljana (Slowenien) und Zagreb durchgängig befahrbar und ermöglicht somit eine direkte Verbindung nach Mitteleuropa, von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb. Die Autobahn A3 verbindet Zagreb und Belgrad (Serbien), u.a. die slowenische Autobahn A4 verbindet Graz (A9) via Maribor mit Zagreb (A2).

Taxi: Taxifahrten in die Nachbarländer sind sehr günstig.

Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, die Schweiz und auch Österreich mit Kroatien. Ein Nachtbus verbindet Stuttgart mit Zagreb in 10 Std. 30 Min.

Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert. Achtung: Ab 2026 wird die Bezahlung der Mautgebühren entweder über eine e-Vignette oder eine Maut-Box erfolgen. Maut-Stationen werden abgeschafft.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es empfiehlt sich auch die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Das Bahnnetz verbindet alle größeren kroatischen Städte, mit Ausnahme von Dubrovnik. In die meisten europäischen Länder gibt es Direktlinien, in fast alle übrigen führen Bahnverbindungen mit Umsteigemöglichkeiten.

Es gibt eine tägliche ICE-Verbindung von München über Salzburg nach Zagreb. 

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren aus Deutschland via Österreich nach Kroatien. Die EuroNight-Züge (EN) 1152/1153 fahren von Anfang Mai bis Anfang Oktober dreimal pro Woche auf der Strecke Split - Maribor - Graz - Wien - Bratislava. Außerdem gibt es Verbindungen von Stuttgart u.a. via München und Salzburg nach Rijeka (EN 60237) sowie nach Zagreb (EN 40237). 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Kroatien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten Hafenstädte Kroatiens sind u.a. Dubrovnik, Porec, Rijeka und Split.

Die Donau verbindet Kroatien mit den Donauländern.

Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Kroatien und Italien. Die wichtigsten Strecken sind Split-Ancona, Zadar-Ancona und Dubrovnik-Bari.

Fähranbieter

Die wichtigsten Fährschiffbetreiber sind JadrolinijaVenezia Lines und SNAV.

Unterwegs mit dem Flugzeug

Linienflüge von Zagreb nach Split, Dubrovnik, Pula und Brac bietet die nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Pkw: Kroatien hat ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Über die A2 kommt man auf einer durchgängigen Autobahnstrecke von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb, mit Anschluss an die A1 (Zagreb - Zadar - Split - Ploce) sowie die A6 nach Rijeka. Das 90 km von Ploce entfernte Dubrovnik erreicht man nur über Landstraßen. 

Von der slowenisch-kroatischen Grenze verläuft die A9 zwischen Umag und Pula auf der istrischen Halbinsel. Von der ungarischen Grenze gelangt man über Zagreb nach Rijeka und Sibenik in Mitteldalmatien. Die A7 verbindet Rupa mit der Hafenstadt Opatija.

Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar (Landeswährung oder Euro; Rückgeld oft in Landeswährung), mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert. Achtung: Ab Herbst 2026 wird die Bezahlung der Mautgebühren entweder über eine e-Vignette oder eine Maut-Box erfolgen. Maut-Stationen werden abgeschafft.

Tankstellen sind an Autobahnen und in größeren Touristenzentren rund um die Uhr geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften bleiben sie meist zwischen 12.30 und 15.30 sowie zwischen 19.30 und 7.00 Uhr geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Zapfsäulen-Automaten mit Banknoten bezahlen. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.

Bitte beachten: Oft werden Kraftstoffe mit den Bezeichnungen "Diesel" und "Super 95" (bleifrei) angeboten. "Diesel" ist jedoch speziell für Lkw gedacht, und "Super 95" (bleifrei) erfüllt nicht die europäischen Qualitätsanforderungen.

Verkehrsberichte gibt es bei den Kroatischen Engeln (Tel. (062) 99 99 99) und beim Kroatischen Autoklub (HAK), Tel. in Kroatien: +385 1 1987, vom Ausland aus: +385 1 4693 700).

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Staßenklassifizierung

Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl gekennzeichnet.

Schnell- und Staatsstraßen sind teils wie Bundesstraßen ausgebaut, teils autobahnähnlich, mit mehreren getrennten Fahrbahnen. Sie sind mit einem D (Abkürzung für Državna cesta) und einer oder mehreren Zahlen beschildert:
- einstellig für Staatsstraßen, die zumeist durch das ganze Land, bis an Landesgrenzen, verlaufen;
- zweistellig für Staatsstraßen auf dem Festland;
- dreistellig für Inselhauptstraßen (100er), grenzüberschreitende Zweigstrecken (200er), Zweigstrecken (300er), Hafenzufahrten (400er) und Verbindungsstrecken (500er).

Autovermietung

Mietwagen kann man in Kroatien bei internationalen und nationalen Anbietern sowohl direkt an Flughäfen als auch in Städten oder größeren Ferienorten buchen.

Reisebus

Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahrer bis 24 Jahren und für Berufskraftfahrer 0,0 ‰.
- Helmpflicht für Radfahrer unter 16 Jahren.
- Telefonieren am Steuer ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Autofahrer müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschaltetem Licht fahren. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen, z.B. bei Panne oder Unfall. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h; 
- auf Landstraßen: 90 km/h; 
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften:
- auf Land- und Schnellstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 90 km/h.

Für Autofahrer bis 24 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: 
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Bei Pannen bietet der ADAC-Auslands-Notruf: Tel. +49 89 22 22 22 ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. 

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Kroatien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Kroatien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Als Versicherungsnachweis gilt für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

In Ost- und Westslawonien, dem west- und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina besteht in vielen Gebieten immer noch Gefahr durch Landminen. In den meisten Fällen sind diese Gebiete mit Plastikstreifen oder Warnschildern gekennzeichnet. Autofahrer sollten diese Gebiete auf jeden Fall meiden und Hauptstraßen nicht verlassen.

Nähere Informationen sind bei der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje abrufbar. Informationen erteilen außerdem die jeweiligen Auswärtigen Ämter.

 

Unterwegs in der Stadt

Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.

Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die kroatische Bahn wurde lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.

Ab Zabgreb verkehren Züge u.a. zu den Küstenstädten Pula, Sibenik, Split und Rijeka.

Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik.

Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse zwischen Zagreb und Rijeka ist geplant. Für den Baubeginn wurde jedoch noch kein Termin festgelegt.

 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Kroatien gültig.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.

Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.

 

Einreisebestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Reisepass

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Kroatien ist seit dem 1.1.2023 Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schenger Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 45,00 €
 

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

ApplicationTo

I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten enthält, vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
 
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
 
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen.
 
(d) Dokumente, die die geplante Unterbringung bescheinigen (z.B. ein privates Einladungsschreiben, Hotelbuchung etc.).
 
(e) Dokumente, die belegen, dass der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland liegt (z.B. Arbeitsvertrag, Belege über ein regelmäßiges Einkommen, Immobilienbesitz etc.).
 
(f) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, die die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung übernimmt. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten und eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
 
(g) Visumgebühr.
 
(h) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
 
(i) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
 
Bei Genehmigung des Schengen-Visums ist für dessen Ausstellung der Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets erforderlich.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.

Einreisebeschränkungen

Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.

Gesundheit & Sicherheit

Überblick

Stand - Mon, 13 Apr 2026 16:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 13 Apr 2026 15:49:46 +0200)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

 

 

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- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderer großer Sportveranstaltungen sowie hierdurch ausgelöste Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).

In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind auf der Karte des kroatischen Mine Action Center Misportal ersichtlich und in der Regel durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite") ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.

Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte (bitte akzeptieren Sie die AGB und klicken auf Public Access) ersichtlich.

  • Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
  • Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.

Kriminalität

In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering; Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommt vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Ladenpassagen in Zagreb sowie in den Küstenorten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wenn Sie eine Reise mit dem KfZ durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
  • Parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen bzw. Campingplätzen und übernachten Sie nicht auf Autobahnraststätten und –Parkplätzen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder an Strand zurück.
  • Vergewissern Sie sich in Lokalen der Preise vor einer Bestellung.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Siehe Aktuelles

Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.

In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Auch in Tourismusgebieten muss dann mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur und weiteren Einschränkungen gerechnet werden. 

Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.  

  • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom Kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.

Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es kann vor allem in den Hauptreisezeiten zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr kommen.

Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.

  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
  • Das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen wird in Echtzeit auf der Webseite des kroatischen Automobilclubs HAK (Hrvatski Autoklub) dargestellt.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.

Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) zu entrichten ist.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.

Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

In Kroatien ist der maximal zulässige Preis für die Erbringung von Taxidienstleistungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vor Fahrtantritt sollten Informationen über den Preis für die geplante Fahrt erfragt werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein gilt für die darin aufgeführten Fahrzeugklassen in Kroatien.

LGBTIQ

In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert. In Teilen der Gesellschaft wird sie jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften sind rechtlich möglich und werden anerkannt. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.

Rechtliche Besonderheiten

Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.

In Kroatien als unangemessen angesehenes Verhalten (wie Alkoholkonsum z.B. in der Nähe von Schulen, Schlägereien, lautstarke Auseinandersetzungen usw.) kann durch die Ordnungsbehörden mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden. Entsprechende Beschilderung sollte beachtet werden.

Das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände, aber auch geschützter und wertvoller Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.

Geld/Kreditkarten

Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Debit- (Girocard) oder Kreditkarte möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfallen seither die Grenz- und Passkontrolle.

Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist trotzdem für alle Reisenden (auch Minderjährige) Pflicht, u.a. um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen. 

Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, zeigt die Erfahrung, dass diese Information meist erst mit großer zeitlicher Verzögerung auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.

  • Versuchen Sie nicht, mit einem in der Vergangheit als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.
  • Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
  • Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim kroatischen Außenministerium über eine Visumpflicht.

Längerfristiger Aufenthalt

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.

Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts von EU-Staatsangehörigen wird in Form einer biometrischen Aufenthaltskarte ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel (wie z.B. Zigaretten, Tabak und Alkohol) aus Drittstaaten gelten Obergrenzen.

Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.

Die Einfuhr und der Besitz von in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln oder Medikamenten werden in Kroatien häufig auch dann nicht zugelassen, wenn die medizinisch-therapeutische Verwendung z.B. durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Mit hohen Ordnungsgeldern ist zu rechnen.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums sind die Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Kroatien sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie erlaubte Rassen und Schutzimpfungen, veröffentlicht. Für die Einfuhr von Haustieren sind Grenzübergänge mit Veterinärmedizinern zu nutzen; eine Übersicht findet sich ebenfalls auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig; in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Von Zecken übertragene Erkrankungen

Im Norden des Landes kann es zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.

Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rikettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung mit einem Reisemediziner Kontakt auf.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.

Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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