Niederlande

Allgemeine Länderinformationen

Offizieller Name des Staates

Königreich der Niederlande.

Area

41.548 qkm.

Population

17.120.370 (UNO Schätzung 2020).

PopulationDensity

405 pro qkm.

Hauptstadt

Amsterdam. 
Regierungssitz: Den Haag. 

Geographie

Die Niederlande grenzen im Süden an Belgien und im Osten an Deutschland. Im Norden und Westen liegt die Nordsee. Große Gebiete der Niederlande wurden dem Meer abgewonnen und ein Fünftel des von Flüssen und Kanälen durchzogenen Landes liegt unter dem Meeresspiegel. Die Landschaft wird durch den Arnheimer Wald, die Tulpenfelder des Westens, die Seen der nördlichen und mittleren Regionen sowie durch die eindrucksvollen Dünen der Küstenregion aufgelockert. Die wichtigsten Flüsse sind Schelde, Rhein und Maas.

Regierung

Parlamentarische Monarchie seit 1848. Verfassung von 1815. Zweikammerparlament (Staten-General): Erste Kammer mit 75, Zweite Kammer mit 150 Mitgliedern. Unabhängigkeit seit 1648 (von Spanien). Die Niederlande sind EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

König Willem-Alexander, seit April 2013.

Regierungschef

Dick Schoof, seit Juli 2024.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Regierungschef

Dick Schoof, seit Juli 2024.

Overview

Die Niederlande sind eine lebendige Mischung aus althergebrachten Traditionen (man denke an Windmühlen und Tulpen) und dem lebhaften Lebensstil des modernen Europas.

Die Niederländer sind ein sympathisches Volk mit viel Sinn für Humor. Sie wissen immer, wie es sich angenehm lebt, sei es während der Ferien auf dem Lande oder beim Feiern in den Großstädten. Trotz ihrer puritanischen Vergangenheit sind die Niederländer für ihre Toleranz und Gelassenheit bekannt.

Das fast durchweg flache Land, das zum großen Teil unter dem Meeresspiegel liegt, ist ideal zum entspannten Fahrradfahren und Wandern geeignet, denn überanstrengen wird man sich hier nicht.

Die Niederlande sind aber auch ein Kulturland, wie man leicht an der langen Liste berühmter Künstler erkennen kann. Die einflussreichste Periode war das 17. Jahrhundert, das so genannte Goldene Zeitalter, das das winzige Land an die Spitze des europäischen Kulturlebens brachte.

Die Niederländer sind begeisterte Europäer, und die Europäische Union ist das Zentrum der niederländischen Außenpolitik.

Vorwahl

+31

Fläche(qkm)

41543

Bevölkerung

17.120.370

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

488

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Reiseinformationen

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft KLM - Royal Dutch Airlines (KL) bietet gute Verbindungen von zahlreichen deutschen, österreichischen und schweizerischen Flughäfen nach Amsterdam, Eindhoven, Rotterdam und Maastricht.

Amsterdam wird außerdem regelmäßig angeflogen von:
Lufthansa (LH) ab München und Frankfurt/M. - mehrmals täglich;
Eurowings (EW) ab Hamburg, Hannover, Düsseldorf, München, Hamburg und Berlin;
EasyJet (U2) ab Berlin-Schönefeld und Basel - mehrmals täglich, Wien und Zürich - mehrmals wöchentlich;
Austrian Airlines (OS) ab Wien - mehrmals täglich;
Swiss International (LX) ab Zürich - täglich.

Transavia (HV) ab Salzburg - zweimal wöchentlich.

Transavia (HV) verbindet Salzburg auch mit Eindhoven und Rotterdam.

Flugzeiten

Frankfurt - Amsterdam: 1 Std. 10 Min.; München - Amsterdam: 1 Std. 30 Min.; Wien - Amsterdam: 1 Std. 55 Min.; Zürich - Amsterdam: 1 Std. 40 Min.; Basel - Amsterdam: 1 Std. 30 Min.

MainAirports

Eindhoven (EIN) (Welschap) liegt 8 km nördlich der Stadt. Der Flughafen wird vor allem von Billigfluglinien wie Ryanair, Transavia und Wizz Air genutzt. Busse (alle 15 Min.) und Taxis fahren nach Eindhoven. Mehrmals täglich verbindet AirExpressBus den Flughafen mit Amsterdam, Utrecht und Den Bosch. Flughafeneinrichtungen: Mietwagenschalter, Geldautomaten, Duty-free-Shop, Tourist-Information, Hotel-Reservierungsschalter, Konferenzeinrichtungen, freier WLAN-Zugang.

Maastricht (MST) (Aachen) liegt 13 km außerhalb der Stadt. Buslinie 30 fährt zu den Bahnhöfen von Maastricht (Fahrtzeit: 31 Min.) und Sittard (Fahrtzeit: 42 Min.). Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shop, Konferenzeinrichtungen, freier WLAN-Zugang.

Groningen (GRQ) (Eelde) befindet sich 15 km außerhalb der Stadt. Die Buslinie 9 fährt zweimal pro Stunde zum Bahnhof Groningen (Fahrtzeit: 33 Min.). Außerdem verkehrt ein Shuttlebus, Linie 100, zwischen Flughafen und Stadt - Montag bis Freitag mehrmals täglich, am Wochenende nur sonntags. Flughafeneinrichtungen: Mietwagenschalter, Duty-free-Shop, Geldautomat, Restaurant, freier WLAN-Zugang.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Das Straßennetz der Niederlande ist sehr gut ausgebaut. Die Autobahnverbindungen in die europäischen Nachbarländer sind ausgezeichnet

Fernbus: Flixbus fährt u.a. ab Zürich, Bern und Genf in die Niederlande.

Maut: Eine generelle Mautpflicht besteht nicht. Es gibt lediglich zwei gebührenpflichtige Tunnel; den Westerscheldetunnel, der die Halbinsel Zuid-Beveland mit Zeeuws-Vlaanderen auf dem Festland verbindet und den Kiltunnel, südlich von Rotterdam. 

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Es bestehen ausgezeichnete Verbindungen von allen europäischen Großstädten nach Amsterdam, Den Haag, Utrecht und Rotterdam sowie in zahlreiche weitere niederländische Städte.

Der Intercity-Express (ICE) verbindet Amsterdam mit Frankfurt/M.

Der ICE International bedient mehrmals täglich die Strecken
Frankfurt - Amsterdam (Fahrtzeit: knapp 4 Std.);
Köln - Amsterdam (Fahrtzeit: 2 Std. 45 Min.);
Basel - Amsterdam über Freiburg, Baden-Baden, Karlsruhe und Mannheim. (Fahrtzeit: 6 Std. 45 Min.). 

GoVolta-Züge verbinden Berlin mit Amsterdam (Fahrtzeit: 5 Std. 53 Min.) sowie Hamburg mit Amsterdam (Fahrtzeit: 5 Std. 20 Min.).

Mit dem InterCity (IC) erreicht man Berlin ab Amsterdam mehrmals täglich (Fahrtzeit: ca. 6 Std.). 

Der Eurostar verkehrt zwischen Amsterdam, Amsterdam Schiphol, Rotterdam, Brüssel, Paris und London. 

Täglich fahren die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB und NS ab Wien und Innsbruck nach Amsterdam. Außerdem gibt es eine Nightjet-Verbindung von Zürich via Basel und Köln nach Amsterdam.

Nachtzüge des niederländisch-belgischen Bahnunternehmens European Sleeper fahren zwischen Berlin und Amsterdam bzw. Rotterdam via Deventer.

Weitere Informationen erteilen die Bahngesellschaften von Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz: DB, NS, ÖBB und SBB.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in den Niederlanden gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten Fährhäfen der Niederlande sind Vlissingen, Rotterdam und Hoek van Holland.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. laufen folgende Reedereien verschiedene Städte der Niederlande auf den von ihnen angebotenen Kreuzfahrten an:
Aida - Amsterdam und Rotterdam;
MSC Cruises - Amsterdam.

Fähranbieter

Autofähren verkehren zwischen den Niederlanden und Großbritannien auf den Strecken:
- Hoek van Holland - Harwich mit Stena Line (Fahrtzeit: 8-9 Std.);
- Rotterdam - Hull mit P&O Ferries (Fahrtzeit: ca. 12 Std. 30 Min.);
- Amsterdam - Newcastle mit DFDS Seaways (Fahrtzeit: ca. 16 Std.).

Unterwegs mit dem Flugzeug

KLM Cityhopper (WA) verkehren zwischen Amsterdam und Eindhoven.
Transavia Airlines (HV), eine Tochter von KLM, bietet ebenso inländische Linienflüge an.

Weitere Informationen über KLM oder das Niederländische Büro für Tourismus in Köln, Tel. +49-221-920 421 80.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut und übersichtlich gekennzeichnet (s.u. Straßenklassifizierung).

Maut: Für Autobahnen und Schnellstraßen wird keine Maut erhoben. Gebührenpflichtig sind jedoch der Westerschelde- und der Kil-Tunnel.

Tankstellen sind i.d.R. an Autobahnen und in Großstädten täglich Tag und Nacht geöffnet. Im Norden der Niederlande schließen sie oft um 23 Uhr. An einigen Tankstellen gibt es jedoch automatische Zapfsäulen, an denen mit Banknoten oder Kreditkarte rund um die Uhr bezahlt werden kann.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Staßenklassifizierung

Autobahnen sind mit einem A gekennzeichnet, Schnellstraßen mit einem N und Zubringerstraßen für Großstädte, wie z.B. Amsterdam und Rotterdam, mit einem kleinen s und einer dreistelligen Zahl.

Autovermietung

Alle großen europäischen Autoverleihfirmen sind z.B. auf Flughäfen und in Hotels vertreten. Vorausbuchung wird empfohlen; Mietpreise sind vor Ort oft höher. Das Mindestalter ist 21 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren). Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr berechnet. 

Taxi

Taxis sind an Flughäfen und in Städten jederzeit verfügbar. Alle Taxis haben Taxameter. Alternativ gibt es auch Uber-Taxis, die in holländischen Großstädten mit dem Smartphone über eine App gerufen werden können. 

Fahrrad

An allen größeren Bahnhöfen kann man Fahrräder mieten, die man am selben Bahnhof wieder abgibt. Oft auch Verleih bei Fahrradhändlern oder ‑werkstätten. Meist muss eine Kaution hinterlegt werden. Die örtlichen Touristeninformationen erteilen Auskünfte über Fahrradverleihe.

Reisebus

Gute Linienbusverbindungen; in den Niederlanden sind die meisten Orte schnell und preisgünstig mit Bussen erreichbar. Fahrpreise sind ähnlich wie bei der Bahn.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: 
- Scheinwerfer müssen in Ortschaften abgeblendet werden;
- Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen in Kindersitzen befördert werden;
- Gurtanlegepflicht; 
- Promillegrenze: 0,5‰; Fahranfänger: 0,2‰.

Geschwindigkeitsbegrenzungen: 

- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h;

- auf Landstraßen: 80 km/h; 

- auf Schnellstraßen:

Pkw: 100 km/h;

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger: 90 km/h;

- auf Autobahnen:

Pkw: 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr; 120/130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr. Hinweis: 120/130 km/h auch tagsüber gilt auf den folgenden Streckenabschnitten: A6 Amsterdam - Emmeloord, A7 Groningen - Amsterdam und A7 Groningen - Bunde/D.

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger bis 3,5 t: 90 km/h;

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger über 3,5 t: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in den Niederlanden 5 bis 15 Jahre (abhängig von der Kategorie) ab Ausstellungsdatum gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet in den Niederlanden gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind bzw. sich nicht den Kategorien A, B, C, D und E zuordnen lassen. Die Niederlande erkennen Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. 

Unterwegs in der Stadt

Busse, Straßen- und U-Bahnen sind in holländischen Städten praktische Transportmittel, die man preisgünstig nutzen kann.

Amsterdam verfügt über ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln, das vom GVB betrieben wird. Busse, Straßen-Bahnen und U-Bahnen fahren täglich von 6:00 bis 0:30 Uhr. Zwischen 0:30 Uhr und ca. 7:00 Uhr stehen Nachtbusse zur Verfügung. Es gibt sowohl Einzelfahrkarten als auch Tageskarten für 1-7 Tage; für Kinder von 4-11 Jahren auch vergünstigte Tickets. Tageskarten berechtigen während ihrer Gültigkeit zu beliebig vielen Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel des GVB in Amsterdam können nur bargeldlos erworben werden. 

Die Straßenbahn der Linie 2 fährt auf einer der schönsten Strecken der Stadt, an einer Vielzahl von Sehenswürdigkeiten vorbei. Mit einer Tageskarte ist eine selbst organisierte 'Hop-on-hop-off-Tour' möglich.

U-Bahn: Amsterdams U-Bahnlinien fahren vom Hauptbahnhof bis in die südlichen Vororte und den Geschäftsbezirk.

Taxis
gibt es am Taxistand oder auf telefonische Bestellung.

Mietwagen:
Alle größeren Mietwagenfirmen sind vertreten. Leihwagen werden auch von den meisten Hotels vermittelt. Im Zentrum von Amsterdam sind fast alle Straßen für den Autoverkehr gesperrt. In Amsterdam sind Parkplätze Mangelware, und während der Stoßzeiten (7:00-9:00 und 17:00-19:00 Uhr) vermeidet man am besten das Autofahren.

Tempolimits in Amsterdam: Auf den großen Durchgangsstraßen sind 50 km/h erlaubt, auf den meisten anderen innerstädtischen Straßen (ca. auf 80 % der Straßen) sind max. 30 km/h zulässig.

Schiffsverkehr:
 Die drei Linien der Kanalbusse verkehren im 25- bis 45-Minutentakt zwischen Hauptbahnhof und Reichsmuseum. Sie machen Halt an größeren Museen und anderen Sehenswürdigkeiten. Für Kinder von 4-12 Jahren gibt es vergünstigte Kindertickets. Wassertaxis befördern bis zu 40 Passagiere. Museumsboote fahren ab Prins Hendrikkade alle 30 Minuten im Sommer und alle 45 Minuten im Winter verschiedene Museen an.

Bootsverleih: "Pedalos" (Tretboote) und Boote können gemietet werden.

Fahrradverleih: Es gibt zahlreiche Verleihe. Die Fahrradwege sind in Amsterdam mit weißen Linien markiert.

Die I amsterdam City Card bietet kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Museen, freie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, eine kostenlose Grachtenrundfahrt sowie Preisnachlässe bei zahlreichen Amsterdamer Attraktionen. Der Pass mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 1 bis 4 Tagen kann bei iamsterdam bestellt werden. Die City Card wird entweder zugesandt (max. 6 Tage) oder sie kann bei Ankunft in Amsterdam am iamsterdam-Stand oder an der Touristen-Information sowohl am Bahnhof als auch am Flughafen abgeholt oder auch erworben werden.

 

Rotterdam hat ein ausgezeichnetes Bus- und Straßenbahnnetz, das von Rotterdamse Electrische Tram N.V. (RET) betrieben wird sowie zwei U-Bahnlinien. Außer der Linie 2 halten alle Straßenbahnen am Hauptbahnhof (Rotterdam Centraal), an dem ein Übergang zu den Linien D und E der Metro Rotterdam besteht.

Nachtbusse (BOB-Busse) fahren von 01:00 bis 06:00 ins Zentrum von Rotterdam und in die Vororte und umliegenden Städte. Für Nachtbusse ist ein spezielles Ticket nötig. Drehkreuze dieser Nachtbusse sind Rotterdam Hauptstation und Zuidplein Mall.

Taxi: An Taxiständen oder auf telefonische Bestellung verfügbar.

Mietwagen: Alle größeren Firmen, einschl. Hertz und Avis, sind vertreten.

 

Den Haag ist innerstädtisch und mit seinen Randgemeinden durch Linienbusse und Straßenbahnen (HTM) verbunden.

Taxi: An Taxiständen oder auf telefonische Bestellung verfügbar.

Mietwagen: Avis und Hertz.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

NS Nederlandse Spoorwegen ist die staatliche Eisenbahngesellschaft.

InterCity (IC)-Züge verbinden die größere Städte, wie Amsterdam, Maastricht und Utrecht, miteinander.

Sprinter (RE)-Züge verkehren zwischen ländlichen Regionen und größeren Städten.

Der InterCity Direct (IC) ist ein Hochgeschwindigkeitszug, der zwischen den Bahnhöfen Amsterdam Centraal, Rotterdam Centraal, Breda und dem Flughafen Amsterdam Schiphol verkehrt. Bei diesem Zug ist ein Zuschlag zu bezahlen.

InterCity- und Vorortzüge verkehren mindestens alle 30 Min. auf den Hauptstrecken zwischen allen Landesteilen. Auch nachts fahren regelmäßig Züge zwischen Utrecht, Amsterdam, Schiphol, Den Haag und Rotterdam.

Bahn- und Busfahrpläne sind aufeinander abgestimmt, und das Zonen-Fahrpreissystem ist in allen Städten und ländlichen Regionen einheitlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in den Niederlanden gültig.

Anmerkung zur Bahnreise

OV-Chipkarten sind sowohl in Bussen, Straßen- und U-Bahnen als auch in Zügen der Nederlandse Spoorwegen (NS) gültig. Sie sind an Automaten an den Stationen und Bahnhöfen sowie in Bussen und Straßenbahnen erhältlich. OV-Chipkarten müssen vor der Fahrt aufgeladen werden. Wahlweise kann ein Abonnement, eine Strecke oder ein Betrag gespeichert werden.

Für Touristen gibt es die anonyme Chipkarte, die für Bahnfahrten vorab an einem NS-Kartenautomaten aktiviert werden muss; für die Fahrt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies nicht nötig. Die Chipkarte wird zu Beginn der Fahrt, beim Umsteigen sowie bei Ende der Fahrt zur Registrierung vor ein Kartenlesegerät gehalten.

Sonderfahrkarten: Die Tageskarte ermöglicht einen Tag lang unbegrenzte Zugreisen im ganzen Land. Kinder unter 3 Jahren reisen innerhalb der Niederlande kostenlos, wenn sie keinen Sitzplatz beanspruchen. Hunde und Fahrräder können mitgenommen werden, kosten allerdings Aufpreis.

Mit den Railrunner Tickets reisen Kinder einen Tag lang für 2,50 EUR unbegrenzt mit der Bahn; von 4-11 Jahren in der 2. Klasse auch alleine, in der 1. Klasse in Begleitung eines Erwachsenen über 18 Jahren (maximal 3 Kinder pro Erwachsener).

Das Gruppen-Rückfahrticket ist zum Einheitspreis für bis zu 4 Personen erhältlich; jeder weitere Fahrgast (max. 10) bezahlt einen Zuschlag.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In der Sommersaison kann man mit Fähren von einer Watteninsel zur nächsten übersetzen; oft auch mit dem Rad. Die Fähren verkehren zwischen Texel und Vlieland, Ameland und Schiermonnikoog sowie zwischen Terschelling und Texel, Ameland und Vlieland und über das Mündungsgebiet der Schelde. Die Reederei Teso betreibt Fähren für Personen und Kraftfahrzeuge zwischen Den Helder in Nordholland und der Insel Texel (Fahrtzeit: ca. 20 Min.).

Kanalfahrten und Bootsausflüge werden in verschiedenen Städten, u.a. Amsterdam, Rotterdam, Utrecht, Arnheim, Groningen, Giethoorn, Delft und Maastricht, angeboten.

Der Waterbus fährt von Rotterdam nach Dordrecht und zurück, über Ridderkerk und Alblasserdam.

Kreuzfahrtschiffe legen regelmäßig am Cruise Port Amsterdam in der Nähe des Stadtzentrums von Amsterdam an. 

Einreisebestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.

Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten.

Anmerkung zum Reisepass

Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 
 

Visaarten und Kosten

Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

ApplicationTo

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung, die meist im Wohnsitzland des Antragstellers liegt.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Internetseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt Immigratie- en Naturalisatiedienst.
 

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Visumpflichtige Ausländer müssen sich grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Einreise in die Niederlande an ihrem Hauptaufenthaltsort bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn sie in einem Hotel oder auf einem Campingplatz untergebracht sind; in dem Fall übermitteln Mitarbeiter des Hotels bzw. der Campinganlage die Daten an die Ausländerpolizei.

Aufenthaltsverlängerung

Ein Antrag auf Verlängerung eines Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlängerung des Visums ist gebührenpflichtig.

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Darüberhinaus müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis benötigt.  Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.

Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gesundheit & Sicherheit

Überblick

Stand - Mon, 27 May 2024 10:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 27 May 2024 10:20:51 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Eilmeldung

Die FTI Touristik GmbH hat nach eigenen Angaben am 3. Juni 2024 einen Insolvenzantrag gestellt. FTI ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Ansprechpartner für Reisegäste, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, ist die FTI-Hotline, die unter Tel. +49 89 710 45 14 98 zu erreichen ist. Daneben wurde eine Supportwebseite eingerichtet: www.fti-group.com/de/insolvenz

Einschließlich Niederländische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial") von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben. Das bedeutet, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden derzeit als "real" eingestuft wird. Wo nötig, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es auch der Polizei, den Gemeinden und den Ministerien, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
In der Vergangenheit haben Betrüger in Amsterdam von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können; siehe auch Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle (auf der Straße und an Stränden) vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
  • Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Die karibischen Inseln der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz. Als Routenplaner kann zum Beispiel 9292.nl genutzt werden.

In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 g Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffeeshops" und der Besitz von höchstens 5 g Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95 EUR betragen.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Auf den karibischen Inseln sind USD das Hauptzahlungsmittel.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt; teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen der Niederlande sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Karibische Teile der Niederlande

Für die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Für Reisen nach Aruba und Curaçao wird eine digitale Einreisekarte benötigt. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter Online ED Card für Curaçao.
Für die anderen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

In Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. In St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. Für Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber.

Reiseimpfungen:

Nach individueller Indikation wird für die Niederlande eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.

Für Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Typhus und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden.

 

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In der Karibik gelegenen Gebieten der Niederlande können ganzjährig Chikungunyafieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können in der Karibik gelegenen Gebieten Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Unbestimmte Reisedurchfälle treten häufig auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden wie auch in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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