49.033 qkm.
5.459.642 (UNO Schätzung 2020).
111 pro qkm.
Bratislava.
Die Slowakische Republik grenzt an die Tschechische Republik, Österreich, Polen, Ungarn und die Ukraine. Gebirge, Ebenen, Schluchten, Seen, Karstlandschaften, Wälder und Wiesen - dies sind die Naturattraktionen, die die Slowakische Republik ganzjährig zu bieten hat. Die Slowakische Republik ist verhältnismäßig klein, dadurch erscheint der Übergang von Ebenen zu den Gebirgs- bzw. Hochgebirgsketten um so überraschender.
Beinahe die Hälfte des Staates wird durch die Karpaten bestimmt, die sich durch den Norden ziehen und einen Mittelgebirgscharakter haben. Innerhalb dieser Region befinden sich weitere Gebirgsformationen, die bekanntesten sind die Kleinen und Weißen Karparten, Malá und Vel'ká Fatra, die Hohe und Niedere Tatra sowie das Slowakische Erzgebirge. Etwa ein Viertel des Waldbestands der Hohen Tatra wurde im November 2004 durch einen Orkan vernichtet. Die Wiederaufforstung soll innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte geschehen.
Republik seit 1993. Verfassung von 1993, letzte Änderung 2001. Nationalrat mit 150 Mitgliedern. Seit 1993 unabhängig. Die Slowakische Republik ist EU-Mitglied.
Peter Pellegrini, seit Juni 2024.
Premierminister Robert Fico, seit Oktober 2023.
220 V, 50 Hz. Adapter nicht erforderlich.
Premierminister Robert Fico, seit Oktober 2023.
Die Slowakische Republik mit ihren wundervollen Berglandschaften und Felsenfestungen und ihrer gut erhaltenen Architektur bietet Besuchern eine einladende Mischung aus Outdoor-Abenteuer und mittelalterlichem Charme.
Dass das Land etwas von seinem Nachbarn und ehemaligem Landsmann, der Tschechischen Republik, überschattet wird, liegt vor allem daran, dass die hübsche Hauptstadt Bratislava mit Prag nicht ganz zu vergleichen ist. Dennoch ist dies auch ein Vorteil, denn die Attraktionen Bratislavas sind meist nicht mit Schlangestehen verbunden.
Im Zuge der „Samtenen Revolution“ wurde die damalige Tschechoslowakei 1993 einvernehmlich und friedlich in zwei Nationen geteilt. Die Slowakische Republik ist inzwischen seit über 25 Jahren unabhängig. Heute zieht die bescheidene, kreative Art der Slowaken viele verschiedene Besuchergruppen an, von Skifahrern und Rucksacktouristen bis hin zu Geschäftsreisenden und Geschichtsinteressierten. Die Hauptattraktionen des Landes sind die Hauptstadt Bratislava und die Hohe Tatra, aber daneben gibt es noch andere Regionen, die einen Besuch absolut wert sind.
Kosice, die zweitgrößte Stadt der Slowakischen Republik im Osten des Landes, war 2013 Europäische Kulturhauptstadt.
Eurowings (EW) bietet Nonstop-Flüge von Düsseldorf nach Košice an und fliegt außerdem u.a. ab Berlin, Hamburg, München und Zürich via Düsseldorf nach Košice.
Frankfurt/M. - Košice: 3 Std. 15 Min.; München - Košice: 2 Std. 45 Min.; Düsseldorf - Košice: 2 Std. 5 Min. (nonstop); Wien - Košice: 55 Min. (nonstop); Zürich - Košice: 3 Std. 25 Min.
Bratislava (BTS) liegt 12 km vom Stadtzentrum entfernt. Flughafeneinrichtungen: Bank, Post, Gepäckaufbewahrung, Geschäfte, Erste-Hilfe-Einrichtung, Duty-free-Shops, Mietwagenschalter, Hotelreservierung, Tourist-Information, Bars, Restaurant/Snackbar. Taxistand und Linienbusverbindung zur Stadt (Fahrtzeit: ca. 20 Min.).
Košice (KSC) liegt 6 km südlich von der Stadt. Taxis (Fahrtzeit: 15 Min.) und Busse.
Tatry-Poprad (TAT) befindet sich 5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Sliač (SLD) liegt 3,5 km nordwestlich von Sliac, zwischen den Städten Zvolen and Banská Bystrica.
Der internationale Flughafen von Wien (Schwechat) (s. Österreich) ist nur 50 km von Bratislava entfernt und wird ebenfalls häufig zur Anreise in die slowakische Republik benutzt.
Die Anreise auf dem Landweg ist von der Tschechischen Republik, der Ukraine, von Polen, Ungarn und Österreich (Berg-Bratislava sowie Wien-Bratislava) aus möglich.
Autobahnen führen von Prag und von Wien nach Bratislava.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus in die Slowakische Republik.
Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind gebührenpflichtig; mit "BEZ UHRADY" gekennzeichnete Abschnitte gebührenfrei. Vignetten können mit Kreditkarte oder bar bezahlt werden. Elektronische Vignetten sind online über Eznamka erhältlich sowie an Automaten an den Grenzen und an den meisten Tankstellen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Von Süddeutschland und der Schweiz aus verkehren Züge über Wien nach Bratislava. Die Strecke Wien-Bratislava wird im 30-Minuten-Takt bedient. Von Norddeutschland aus bietet sich eine Verbindung über Prag an. Ferner bestehen Verbindungen zwischen Bratislava und Warschau, Budapest, Bukarest sowie Kiew.
Nightjet-Nachtzüge verbinden Berlin mit Bratislava.
Interrail bietet auch für die Slowakische Republik einen Interrail One Country Pass und den Interrail Global Pass an.
Die Donau verbindet Bratislava, Wien (Österreich) und Budapest (Ungarn) und über den Rhein-Main-Donau Kanal, die Nordsee mit dem Schwarzen Meer. Bratislava wird auf zahlreichen Flusskreuzfahrten angelaufen.
Wichtige Schiffsverbindungen auf der Donau sind Strecken wie Passau-Wien-Bratislava, Hainburg-Bratislava sowie Wien-Bratislava-Budapest.
U.a. haben Phoenix, Nicko Cruises, 1AVista Reisen und VIVA Cruises auf ihren in Passau startenden Donau-Kreuzfahrten auch Bratislava im Programm.
Fähren von Twin City Liner pendeln mehrmals wöchentlich zwischen Wien und Bratislava.
Wizz Air (W6) verbindet Bratislava mit Košice.
Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 47.000 km. Die wichtigste Verbindungsstraße führt von Bratislava über Trencin, Banská Bystrica, Zilina, Kralovany und Poprad nach Presov und Kosice.
Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind gebührenpflichtig; mit "BEZ UHRADY" gekennzeichnete Abschnitte gebührenfrei. Vignetten können mit Kreditkarte oder bar bezahlt werden. Elektronische Vignetten sind online über Eznamka erhältlich sowie an Automaten an den Grenzen und an den meisten Tankstellen.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden; im Allgemeinen sind sie Montag bis Freitag von 6.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet; in größeren Städten und an Hauptreiserouten zumeist ganztags.
Die Straßen sind i.d.R. in einem sehr guten Zustand. Auf Nebenstraßen ist mitunter mit Schlaglöchern zu rechnen.
Das slowakische Straßennetz umfasst Autobahnen, Schnellstraßen, Straßen 1. Ordnung, 2. Ordnung und 3. Ordnung sowie Europastraßen; sämtliche Straßen sind mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet.
Autobahnen beginnen mit dem Buchstaben D, Schnellstraßen mit R, Straßen 1. Ordnung mit I, Straßen 2. Ordnung mit II, Straßen 3. Ordnung mit III und Europastraßen mit E.
Mietwagen sind an den Flughäfen und in größeren Städten erhältlich. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 18 Jahre. Fahrer unter 21 Jahren bezahlen oft eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind in sämtlichen größeren Städten verfügbar; sie sind günstig und haben Taxameter. Nachtzuschläge sind üblich.
Fahrräder und Motorräder können in sämtlichen größeren Städten gemietet werden. Auch Mountainbike-Touren werden angeboten.
Das slowakische Busnetz wird von verschiedenen regionalen Anbietern betrieben und verbindet die meisten Ortschaften. Die Busse sind i.d.R. in gutem Zustand und die Fahrpreise günstig. Busse von Slovak Lines, dem größten Busunternehmen des Landes, fahren zahlreiche nationale und internationale Ziele an.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtpflicht;
- absolutes Alkoholverbot am Steuer;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage oder Headset erlaubt;
- motorisierte Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren;
- Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die kleiner als 150 cm sind, müssen auf dem Rücksitz befördert werden;
- das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten;
- Winterreifenpflicht bei Schnee und Eis.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
In Bratislava und weiteren größeren Städten gibt es Busse, Oberleitungsbusse und Straßenbahnen. Fahrscheine können an Zeitungskiosken, an Automaten an den Haltestellen oder direkt im Bus gelöst werden. Mit blauen Aufklebern gekennzeichnete Busse und Straßenbahnen fahren die ganze Nacht hindurch.
Taxis sind in allen Städten ebenfalls verfügbar.
Das Bahnnetz wird von der staatlichen Eisenbahngesellschaft der Slowakei (ZSSK) betrieben.
Täglich verkehren mehrere Schnellzüge zwischen Bratislava und den meisten Städten und Urlaubsorten. Auf den Hauptstrecken ist es empfehlenswert, im Voraus zu reservieren. Die Fahrpreise sind günstig; für Schnellzüge wird ein Zuschlag erhoben.
Der EuroCity (EC) verbindet die Großstädte des Landes und diese mit internationalen Zielen, der InterCity (IC) bedient die Städte im Inland, Express-Züge (Ex) fahren sowohl im Inland als auch ins Ausland. Des Weiteren verkehren Regionalzüge (Zr) und Verbindungszüge (Os).
Interrail bietet auch für die Slowakische Republik einen Interrail One Country Pass und den Interrail Global Pass an.
In der Slowakischen Republik gibt es mehrere schiffbare Wasserwege von insgesamt 279 km. Der Hauptstrom ist die Donau. Die wichtigsten Häfen befinden sich in Bratislava und Komarno.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Die Slowakische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Transitvisum, Einreisevisum.
Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: i. Allg. 6 Monate ab Ausstellung für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 48 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, alle Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige einiger Länder benötigen jedoch ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3 x 3,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, müssen sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeistelle bescheinigen lassen.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Besucher der Slowakischen Republik (außer Staatsbürger der EU- und EFTA-Länder) sind verpflichtet, genügend finanzielle Mittel in Höhe von 56 € pro Erwachsenen und Tag mitzuführen. Als Nachweis der finanziellen Mittel können z.B. Bargeld, Auszug aus dem Konto, das in der SR geführt wird, Voucher, ein Beleg über Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der SR, Einladung usw. dienen. Kreditkarten werden nicht als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert.
Visumpflichtige Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, sich binnen 3 Werktagen nach der Einreise in die Slowakische Republik bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel wird dies i. d. R. dort veranlasst.
EU-Bürger und Schweizer müssen sich innerhalb von zehn Tagen polizeilich an ihrem Aufenthaltsort melden, sofern dies nicht ihr Hotel vornimmt.
Bei Aufenthalten von über 90 Tagen besteht für EU-Bürger und Schweizer die Pflicht zur Aufenthaltsregistrierung, die innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage-Frist nach Einreise erfüllt werden muss.
(a) Auslandreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Reiserückholversicherung empfohlen).
(b) Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger EU-Länder und der Schweiz).
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen und Minderjährigen, die einen anderen Nachnamen tragen als ihr mitreisender Sorgebrechtigter, wird empfohlen, eine Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Insbesondere in den Touristenzentren Pressburg (Bratislava), Hohe Tatra sowie in Kurorten ist Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Autoeinbruch verbreitet.
In einschlägigen Lokalen im Stadtzentrum von Pressburg (Bratislava) kommt es vereinzelt zum Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen, um Personen auszurauben, z.B. durch zeitnahe Abbuchung von höheren Beträgen vom Konto bzw. der Kreditkarte.
Hin und wieder kommt es bei Reisen mit dem eigenen Pkw vor, dass Reisende unter einem Vorwand zum Halten gebracht und beraubt bzw. bestohlen wurden. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) hat es in der Vergangenheit solche Vorfälle gegeben.
Es herrscht kontinentales Klima.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze sowie nach starken Regenfällen vor.
Stichprobenartige und ortsunabhängige Kontrollen sind jedoch jederzeit möglich. Mit Verzögerungen beim Grenzübertritt und Wartezeiten muss derzeit gerechnet werden.
Es gibt ein gutes Netz an Eisenbahn- und Busverbindungen, innerhalb von Städten auch Straßenbahnen.
Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, werden kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind und sie sich zuvor an einem Kassenschalter des Verkehrsunternehmens einmalig registriert haben, siehe Slovakrail.
Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstraßen ist grundsätzlich vignettenpflichtig. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Die elektronischen Vignetten können über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden. Informationen bietet das Portal EZNAMKA.
Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend.
Es herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und dem 31. März. Darüber hinaus werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.
Es herrscht absolutes Alkoholverbot, Verstöße werden streng mit Fahrverbot und bis zu Freiheitsstrafen geahndet.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters, die mitzuführen ist.
Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verkehrsverstößen Geldstrafen in einer Höhe von 30 EUR bis zu 650 EUR zu verhängen. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Polizeibeamten. Auf Verlangen sollte eine Quittung ausgestellt werden, der Name des Beamten sollte im Zweifelsfall selbst notiert werden. Vom Versuch, Gefälligkeitszahlungen auszuhandeln, wird ausdrücklich abgeraten.
Das Tragen eines Fahrradhelms ist außerhalb von Ortschaften Pflicht; für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften.
Bei Taxifahrten ist es oft preisgünstiger, ein Taxi telefonisch oder über eine Smartphone-App zu bestellen, als in ein an der Straße wartendes Fahrzeug einzusteigen. Zur Vermeidung überhöhter Preise sollten der Fahrpreis sowie die Fahrtstrecke im Voraus festgelegt werden.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.
In der Öffentlichkeit besteht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Parks und Spielplätzen Alkoholverbot. Es gilt das Recht der Kommune.
Prostitution ist nicht strafbar; Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.
Menschenschmuggel wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Die Dauer der Untersuchungshaft bei Tatverdacht für besonders schwere Straftaten, darunter solche im Bereich des Terrorismus, kann bis zu 60 Monate betragen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten ist weit verbreitet und fast überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen.
Für EU-Staatsangehörige besteht ab zehn Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen über die Anmeldepflicht hinaus einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Ergänzende Informationen hierzu sind auf der Webseite der Botschaft Pressburg eingestellt.
Grenzbeamte können Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in der Slowakei ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
West-Nil-Fieber kann landesweit zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
Die in der Slowakei vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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