Ungarn.
93.036 qkm.
9.660.351 (UNO Schätzung 2020).
107 pro qkm.
Budapest.
Der Binnenstaat Ungarn wird im Norden von der Slowakischen Republik, im Nordosten von der Ukraine, im Osten von Rumänien, im Süden von Serbien, Kroatien und Slowenien und im Westen von Österreich begrenzt. Im Nordwesten liegt das fruchtbare Kleine Ungarische Tiefland, an das sich das Ungarische Mittelgebirge anschließt. Die Große Ungarische Tiefebene (Nagyalföld) erstreckt sich von der Donau bis zu den Ausläufern der Karpaten, den Transsilvanischen Alpen in Rumänien und im Süden bis zur Fruska-Gora-Bergkette in Serbien. Der Balaton (Plattensee) ist einer der größten europäischen Seen.
Parlamentarische Demokratie. Verfassung von 2011. Letzte Verfassungsänderung: 2013. Nationalversammlung = Parlament (Országgyûlés) mit 199 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Ungarn ist EU-Mitglied und seit 1999 Mitglied der NATO.
Tamás Sulyok, seit März 2024.
Viktor Orbán, seit Mai 2010.
230 V, 50 Hz.
Viktor Orbán, seit Mai 2010.
Das kleine Ungarn (Magyarország), das von slawischen Ländern geradezu umzingelt ist, ist in seiner Sprache, seiner Kultur und seinem Überlebenswillen einzigartig. Die Ungarn sind unglaublich stolz auf ihre Nation, aber dieser Stolz ist nicht ausschließlich auf ihre Tapferkeit als Volk zurückzuführen. Ungarn hat auch eine Reihe von historischen Städten und eindrucksvollen Landschaften, nicht zu vergessen gute Weine, erholsame Thermalquellen und eine blühende Kunst- und Musikszene zu bieten.
Die fantastische Hauptstadt Budapest wird von der Donau in zwei Stadtteile geteilt. Buda ist älter, bergiger und anmutiger, während es im kommerziellen Zentrum Pest wunderbare Jugendstilgebäude gibt. Schriftsteller, Künstler und Musiker haben in Budapest, wo auch die besten Bars und Clubs von Ungarn jeden Abend ihre Türen öffnen, seit langem einen kreativen Schaffensort gefunden.
Die Puszta, eine schier endlose Grasebene unter weitem Himmel, ist die bekannteste Landschaft Ungarns, aber nicht die einzige. Besucher haben die Qual der Wahl zwischen elf Nationalparks, Hunderten von Naturschutzgebieten, dem Plattensee (Balaton, Europas größtem Süßwassersee), einer Vielzahl von gewundenen Flüssen und unzähligen Weinanbaugebieten und Obstplantagen.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus bieten u.a. folgende Fluglinien Direktflüge nach Budapest an:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien;
- Swiss (LX) ab Zürich;
- Eurowings (EW) ab Düsseldorf und Hamburg;
- easyJet (U2) ab Berlin, Genf und Basel;
- Wizz Air (W6) ab Berlin.
- LOT ab Stuttgart.
Die Lufthansa (LH) bietet außerdem Direktflüge von München nach Debrecen an.
Frankfurt/M. - Budapest: 1 Std. 30 Min.; Wien - Budapest: 45 Min.; Zürich - Budapest: 1 Std. 35 Min.; Genf - Budapest: 1 Std. 45 Min.
Pkw: Anreise mit dem Pkw von Deutschland und der Schweiz aus über Österreich und die Slowakische Republik. Die Europastraße E60 von Wien ist eine der günstigsten Verbindungen.
Autofahrer, die in Österreich Richtung Ungarn unterwegs sind und von der Westautobahn A1 auf die Ostautobahn A4 wechseln, können Wien südlich auf der Wiener Außenring-Schnellstraße S1 umfahren.
Mit der M7 besteht eine durchgehende Strecke von Budapest, über das Ostufer des Balaton, bis zur kroatischen Grenze in Richtung Zagreb (Grenzübergang Letenye).
Die wichtigsten Grenzübergänge sind:
- von Österreich: Nickelsdorf - Hegyeshalom; Heiligenkreuz - Rábafüzes; Klingenbach - Sopron; Deutschkreuz - Kópháza und Rattersdorf - Köszeg.
- von der Slowakischen Republik: Rusovce - Rajka; Slovenské Darmoty - Balassagyarmat; Kral - Bánréve; Komárno - Komárom und Sahy - Parassapuszta.
Fernbus: Flixbus verbinden Deutschland, Österreich und die Schweiz mit Ungarn. Das ungarische Busunternehmen Volanbusz bietet Busfahrten von und nach Deutschland und Österreich an. Ein Nachtbus verbindet Dresden mit Budapest in 8 Std. 30 Min.
Maut: Ungarische Autobahnen sind mautpflichtig. Die Vignette, die sogenannte e-Matrica, ist an Grenzübergängen, Tankstellen und bei MAK, dem ungarischen Automobilklub, erhältlich (Barzahlung in Landeswährung). Die Vignette kann vor der Abreise auch online bei VirPay erworben werden.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Zwischen Budapest und zahlreichen europäischen Hauptstädten bestehen direkte Bahnverbindungen.
Es gibt verschiedene EuroCity-Verbindungen nach Budapest. Der EC 173 fährt direkt ab Hamburg via Berlin, Dresden und Prag nach Budapest-Nyugati.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren von Berlin u.a. via Dresden nach Budapest sowie von Stuttgart u.a. via München, Salzburg und Wien nach Budapest. Der EN 40467 verbindet Zürich u.a. Innsbruck, Salzburg und Wien mit Budapest.
Weitere Informationen bei der Deutschen Bahn (DB) der österreichischen Bundesbahn (ÖBB) und der Schweizer Bundesbahn (SBB).
Platzreservierungen werden für alle Züge empfohlen. Auskunft über internationale Zugverbindungen in Budapest unter Tel. +36 (1) 461 55 00 (24 Std.).
Fahrpreisinformationen für den internationalen Zugverkehr in Budapest unter Tel: +36 (1) 322 90 35 oder online bei MAV-Start AG., Tel. +36 (1) 3 49 49 49.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Ungarn gültig.
Freigepäckgrenze: 30 kg.
Zahlreiche Kreuzfahrtschiffe legen auf ihren Donaufahrten in Budapest an.
U.a. bieten die Reedereien arosa und nicko cruises Flusskreuzfahrten auf der Donau ab Passau über Wien nach Budapest an.
Ungarn verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Fast alle Hauptverkehrsstraßen laufen sternförmig auf Budapest zu. Die beiden wichtigsten Verbindungsstraßen von Budapest sind die M1 nach Hegyeshalom und die M7 zum Balaton. Die M3 verbindet Budapest mit dem Osten (bis Görbehaza), die M6 mit dem Süden Ungarns.
Maut: Ungarische Autobahnen sowie einige weitere Straßen, wie z.B. die Stadtumfahrung von Budapest, sind mautpflichtig. Die Vignette, die sogenannte e-Matrica, ist an Grenzübergängen, Tankstellen, beim ungarischen Automobilklub MAK oder online bei VirPay als Tages-, 10-Tages-, Monats- oder Jahres-Vignette erhältlich.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden. Alle im internationalen Verkehr üblichen Kraftstoffarten sind erhältlich.
Ungarns Straßen sind in der Regel gut gewartet und werden regelmäßig erneuert und ausgebaut.
Das ungarische Straßennetz umfasst:
- Autobahnen (mit einem M oder einem E bei internationalen Straßen und einer Nummer gekennzeichnet) und
- Landstraßen (mit einer Nummer gekennzeichnet).
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte der Fahrpreis unbedingt vor Antritt der Fahrt vereinbart werden. Auch sollte das Wechselgeld kontrolliert werden, da manchmal ähnlich aussehende, veraltete und damit wertlose rumänische Geldscheine von Taxifahrern als Wechselgeld verwendet werden.
In Städten und Touristenorten können Fahrräder und Roller geliehen werden.
Volanbusz unterhält Buslinien zu den Städten im Land und zu den Erholungs- und Urlaubsorten. Fast alle ungarischen Städte sind von Budapest aus mit dem Bus zu erreichen. Die Fahrkarten erhält man vor Ort in den Volánbusz-Büros oder online.
Ibusz bietet geführte Bustouren mit Abholung bei den Unterkünften an.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Striktes Alkoholverbot am Steuer (0,0 %).
- Auch tagsüber muss außerhalb bebauter Gebiete mit Licht gefahren werden.
- Lenker und Insassen von Kraftfahrzeugen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs außerhalb des Ortsgebietes eine Warnweste tragen.
- Hupen ist in bebauten Gebieten nur bei unmittelbarer Unfallgefahr erlaubt.
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Während der Wintersaison sollten stets Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorrad:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h;
- Schnellstraßen: 110 km/h;
- Autobahn: 130 km/h.
Notrufsäulen sind an den Autobahnen alle 2 km zu finden.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC Partnerklub ist der Magyar Autóklub (MAK), Tel. +36 (1) 345 18 00, der einen Pannendienst betreibt, der landesweit rund um die Uhr unter der Telefonnummer 188 erreichbar ist.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Reisende, die mit dem Pkw nach Ungarn fahren, sollten darauf achten, dass die TÜV-Plaketten ihrer Fahrzeuge nicht abgelaufen sind, sonst drohen erhebliche Probleme mit den ungarischen Behörden.
Achtung: Bei Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsübertretung, Nichteinhalten der Gurtpflicht, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Überfahren von roten Ampeln drohen empfindliche Geldstrafen, die an Ort und Stelle kassiert werden. Wer nicht sofort bezahlt, muss damit rechnen, dass sein Auto beschlagnahmt wird.
Die größeren Städte verfügen über gute Nahverkehrsnetze mit Straßenbahnen und Bussen.
In Budapest gibt es Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen, Bergbahnen, Vorortzüge (HEV), U-Bahnlinien und Fähren. Fahrkarten für Straßenbahnen und Omnibusse sind an Automaten oder am Schalter erhältlich. Reisende können zwischen Einzelfahrkarten, Tageskarten sowie Fahrkarten für 3, 7 oder 14 Tage wählen.
Straßenbahnen und Busse fahren von 04.30-23.00 Uhr, es gibt auch einige Nachtlinien (mit "É" gekennzeichnet). U-Bahnverkehr von 04.30-23.30 Uhr. Weiterhin stehen eine Zahnradbahn (Városmajor - Széchenyi-Berg), ein Sessellift und eine Seilbahn zur Verfügung.
Das sternförmig auf Budapest zulaufende Bahnnetz wird von den ungarischen Staatsbahnen Magyar Államvasutak (MÁV), Tel. +36 (1) 349 49 49, betrieben.
Alle größeren Städte können bequem mit der Eisenbahn erreicht werden; die Verbindungen sind gut. Verbindungen, die nicht über Budapest laufen, sind jedoch oft zeitaufwändig. Für Expresszüge wird ein Zuschlag erhoben; besonders im Sommer sind Sitzplatzreservierungen erforderlich.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Ungarn gültig.
Mit der START Klub Karte der ungarischen Staatsbahnen erhalten Reisende 50% Ermäßigung auf Inlandsfahrscheine der zweiten Klasse zum Volltarif; die Karte ist samstags auch für zwei Personen gültig.
Von Frühling bis Spätherbst regelmäßiger Schiffsverkehr auf der Donau und auf dem Balaton.
Budapesti Közlekedési Központ (BKK) betreibt Fähren im Stadtbereich.
MAHART bietet von April bis September regelmäßig Bootsausflüge ab Budapest über Visegrád nach Esztergom am Donauknie an. Außerdem sind bei MAHART verschiedene Bootstouren für Stadtrundfahrten buchbar.
Am Plattensee sind eine Vielzahl von kleinen Häfen fahrplanmäßig miteinander verbunden. Bootstouren mit Programm an Board werden ebenfalls angeboten.
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte nach Ungarn einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Deutsche sind bei der Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland verpflichtet, über einen mindestens gültigen Personalausweis oder Reisepass zu verfügen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ungarn ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen oder ein Langzeitvisum (Kategorie D) für ein Schengen-Land haben.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisa) und Transitvisa.
Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, sowie Inhaber eines Schengen-Visums benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigen visumpflichtige Reisende ein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Reiseveranstalter können die Visumanträge für die Teilnehmer der organisierten Reise beantragen.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten haben.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar beim ungarischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (konzuliszolgalat.kormany.hu/visa-application-forms).
(h) Ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bis zu 30 Tagen.
Reisende außer EU-Bürger und Schweizer müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.
Bürger von Drittländern, die sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare und Gebührenmarken gibt es auf Postämtern und in Trafiken.
EWR-Bürger: Dauert der Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen, muss die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft angemeldet und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) beantragt werden.
Alle Reisenden - außer EU-Bürger und Schweizer - benötigen bei der Einreise die folgenden Dokumente:
(a) Ausreichende Geldmittel (1000 Forint pro Tag) oder eine internationale Kreditkarte oder ein Einladungsschreiben einer Privatperson oder Hotelvoucher.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig. Für eine Arbeitsaufnahme benötigen EU-Bürger und Schweizer keine Genehmigung.
Visumpflichtige Reisende können einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle des positiven Entscheids erhält der Antragsteller für die persönliche Abholung der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. In öffentlichen Vekehrsmitteln haben Hunde in Ungarn Maulkorbpflicht. Auf öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hunde dürfen im Balaton und im Velence-See nicht baden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen oder ein Langzeitvisum (Kategorie D) für ein Schengen-Land haben.
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere an belebten Orten vor, wie z.B. Märkten, Bahnhöfen, U- und Straßenbahnschaltern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) keine Seltenheit. Daneben kommt es zu Autodiebstählen.
Täuschungs- und Betrugsszenarien mit dem Ziel eines Diebstahls kommen vereinzelt vor, z. B. der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen oder Kontrollen durch angebliche Polizisten.
Bei Zufallsbekanntschaften und beim Besuch von Bars oder Clubs, auch auf Empfehlung von Taxifahrern, werden Reisende mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert und zur Zahlung unter Druck gesetzt.
In Ungarn gibt es in 20 Städten Opferschutzzentren (Aldozatsegitö Központ = ÁSK) sowie eine 24/7-Hotline für Kriminalitätsopfer, die neben Englisch auch Deutsch sprechende Kontakte anbietet. Neben der Europäischen Notfallnummer 116 006 ist die nationale Telefonnummer (0036 80 225 225) weiterhin erreichbar.
Es herrscht Kontinentalklima.
Vor allem in den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen insbesondere im Frühjahr im Nordosten des Landes am Tisza-Fluss vor.
Ungarn gehört wie seine Nachbarstaaten Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien zum Schengen-Gebiet. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien muss mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen gerechnet werden. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.
Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss ganztägig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Autofahrer, die nicht zugleich Fahrzeughalter sind, sollten eine durch den Halter ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Bei Verkehrskontrollen wird in Ungarn auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.
Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren roter Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 800 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.
Autobahnen und einige Straßen, u.a. die Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für Pkw, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift, beim Onlinekauf eine Bestätigungsnachricht. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist per Kreditkarte auch über das Internet möglich.
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t gilt in Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut. Sie wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben, siehe Nationale Mauterhebung.
Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkw. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 t tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lkw muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen") wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder sie zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf (rote) Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.
Auf Grundlage eines im März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March") behördlich verboten werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Am 28. Juni 2025 fand dort mit Unterstützung der Stadt Budapest ein nicht genehmigter Pride March ohne Zwischenfälle statt. Jedoch kann besonders außerhalb der Großstädte offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu ungewollter Aufmerksamkeit führen. In der Vergangenheit sind Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen.
Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie der Konsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen, auch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ecstasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.
Auf Grundlage eines am 18. März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March") behördlich verboten werden. Teilnehmende an nicht genehmigten Veranstaltungen können ggf. unter Einsatz von Gesichtserkennungssoftware identifiziert und zu hohen Geldstrafen (bis zu 200.000 HUF) verurteilt werden.
Landeswährung ist der Forint (HUF). Von Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken wird abgeraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten abgehoben werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Ungarn ist Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente (mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises) dürfen bei Einreise seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob die Pässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder für die Hin- und Rückreise gültig sind, insbesondere, wenn eine Weiterreise z.B. in die Türkei geplant ist.
Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten, Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Zigaretten (entspricht etwa zwei Päckchen) oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 g Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.
Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der ungarische Zoll.
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert wurden. Dies ist per Steuerbanderole oder Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 55 EUR) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Ungarn zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Es gibt sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.
Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Seit 2005 hat es konstant weniger als zehn Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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